Richtlinienkonforme Produkte schützen die Gesundheit, Sicherheit und Umwelt auf höchstem Niveau und ermöglichen zusammen mit der CE-Kennzeichnung den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt. Der Weg dorthin sollte systematisch geplant und umgesetzt werden. Nur so lassen sich die vielfältigen Anforderungen der Richtlinien erfüllen und die Einhaltung der Schutzziele auch nachweisen.
Die acht Schritte, von der Produktspezifikation, über die Ermittlung der einzuhaltenden Vorschriften bis hin zur CE-Kennzeichnung sind im folgenden CE-Konformitätsprozess beschrieben. Dabei ist es wichtig, jeden Prozessschritt und die erzielten objektiven Ergebnisse zu dokumentieren.

Die Beurteilung der Konformität wird anhand von Prüfungen und Bewertungen am Produkt und der dazugehörigen und gelieferten Dokumentation durchgeführt. Um die Konformitätsbewertung durchführen zu können müssen alle Ergebnisse, Unterlagen und Informationen eindeutig, rückführbar und rückverfolgbar sein. Diese Nachweiskette beginnt mit dem ersten Schritt des Konformitätsprozesses, der Produktspezifikation und endet mit der CE-Kennzeichnung.
Referenzen
[1] CE-Kennzeichen: H005 (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:CE_with_grid.svg), „CE with grid“, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons: https://commons.wikimedia.org/wiki/Template:PD-ineligible
CE-Konformität #
- Allgemeines zur CE-Konformität
- Grundlagen der CE-Konformität
- Acht Schritte zur CE-Konformität
- Schritt 1: Spezifikation erstellen
- Schritt 2: EU-Richtlinien und Vorschriften ermitteln
- Schritt 3: Technische Regeln ermitteln
- Schritt 4: Festlegung des Konformitätsbewertungsverfahrens
- Schritt 5: Produktkonformität mit den Richtlinien und Normen prüfen und sicherstellen
- Schritt 6: Technische Dokumentation erstellen
- Schritt 7: Konformitätserklärung(en) erstellen
- Schritt 8: CE-Kennzeichnung anbringen