Die Abschätzung der Machbarkeit der technischen Absicherung von Servicerobotern ist ein Thema, dass Forschende, Start-Ups und Herstellende beschäftigt. Es ergeben sich häufig Herausforderungen und Spannungsfelder hinsichtlich der Sicherheit zwischen Bedarfen, technischen Absicherungsmöglichkeiten, Aufwänden und Vorschriften.
Die größte Herausforderung ist oft das Finden des passenden Sicherheitskonzepts. Abhängig vom Einsatzort und den Benutzenden sowie der verwendeten Technologien, ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Schutzmaßnahmen. Das umfasst auch Punkte wie Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit, autonome Maschinen sowie die Möglichkeit, Betriebsanleitungen online zur Verfügung zu stellen. Für bestimmte Branchen ist relevant, dass die Liste der „Hochrisikomaschinen“ nicht mehr abschließend ist, sondern entsprechend den technischen Entwicklungen angepasst werden kann.
Für einige Maschinen im Anhang I der neuen Maschinen-VO ist eine Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle verpflichtend. Mehr Rechtssicherheit – aber auch Verantwortung – erhalten Betreibende dadurch, dass der Begriff der „wesentlichen Änderung“ eingeführt wurde, derartige Maschinen vom Umfang der MVO erfasst sind und im Falle dessen ein neues Konformitätsbewertungsverfahren inklusive Risikobeurteilung erforderlich macht. Hier auch der relevante Auszug aus der neuen Maschinenverordnung: Der Hersteller von Maschinen oder dazugehörigen Produkten hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschinen oder dazugehörigen Produkte geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine oder das dazugehörige Produkt muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung so konstruiert und gebaut werden, dass Gefährdungen ausgeschlossen sind oder, falls dies nicht möglich ist, alle relevanten Risiken minimiert werden.
Unterlagen über die Risikobeurteilung, aus denen hervorgeht, welches Verfahren angewandt wurde; dies schließt ein:
eine Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die auf die
Maschine und das dazugehörige Produkt anwendbar sind; eine Beschreibung der Schutzmaßnahmen, die ergriffen wurden, um alle anwendbaren Sicherheits- und
Gesundheitsschutzanforderungen zu erfüllen, und gegebenenfalls Angabe der Restrisiken,
die mit der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt verbunden sind.