Das Open Source Konzept wurde ins Leben gerufen, um öffentlich und kostenfrei Zugang zu Software zu ermöglichen. Dementsprechend ist die Nutzung der überwiegenden Mehrheit der aktuell (Stand 2023) verfügbaren Open-Source-Software nicht eingeschränkt.
Trotzdem ist es wichtig, sich zu informieren, ob eine Lizenz ohne weitere Rahmenbedingungen genutzt werden kann. Es gibt zwei Hauptkategorien von Open-Source-Lizenzen: Sogenannte „permissive“ Lizenzen erlauben eine freizügige und breite Wieder- und Weiterverwertung von Software, während Copyleft-Lizenzen explizite Regeln für die Weiterverwertung in abgeleiteter Software mit sich bringen. Die Einteilung beschreibt folglich die Anforderungen und Einschränkungen, die die Lizenz den Nutzern auferlegt.
Eine permissive Open-Source-Lizenz lässt die Nutzung, Änderung und Weitergabe von Software genauso zu wie zum Beispiel die kommerzielle Weiternutzung des abgeleiteten Werks (also der Software inklusive der eigenen Weiterentwicklung, die dann zu einem „proprietären“ Werk wird). Eine Copyleft-Lizenz dagegen verpflichtet in variierendem Maß dazu, den Open Source Charakter der Software auch nach Änderungen aufrecht zu erhalten. Das Copyleft hat ein eigenes Symbol (umgedrehtes Copyright-Symbol) und legt fest, inwiefern eine Software nach Änderungen unter der gleichen Lizenz erhalten bleiben bzw. weiter verwendbar sein muss – das heißt frei nutzbare OSS muss auch nach dem Beisteuern eigener Änderungsbeiträge für andere frei nutzbar bleiben ([1], [2], [3]).
Unterschiedliche Strenge beim Copyleft
Bei Lizenzen mit strengem Copyleft (ca. 20) sind Lizenznehmer verpflichtet, von der ursprünglichen Software abgeleitete Werke ebenfalls nur unter den Bedingungen der Ursprungslizenz weiterzuverarbeiten.
Bei Lizenzen mit beschränktem Copyleft (ca. 40) sind Lizenznehmer verpflichtet, bestimmte Bearbeitungen bzw. abgeleitete Werke nur unter den Bedingungen der Ursprungslizenz weiterzuverarbeiten. Einige sind vom Copyleft-Effekt ausgenommen, müssen also nicht unter die Lizenz des ursprünglichen Werks gestellt werden.
Bei Lizenzen ohne Copyleft (mehr als 100) genießen Lizenznehmer alle Freiheiten und müssen keine Bedingungen hinsichtlich des zu verwendenden Lizenztyps erfüllen. Abgeleitete Werke können somit unter beliebigen Lizenzbedingungen weiterverbreitet und etwa dann auch als proprietäre Software verkauft werden.
Darüber hinaus gibt es Lizenzen mit Wahlmöglichkeiten und Lizenzen mit Sonderrechten.
Beispiele [4]
Apache License
2004 wurde die Apache Version 2.0 veröffentlicht. Es handelt sich dabei um eine Lizenz, die die Free Software Foundation speziell für kurze Software bis 300 Zeilen empfiehlt. Sie umfasst kein Copyleft und kann auch in GPL-3.0 Projekten verwendet werden (aber nicht mit GPL 2.0) [5]. Ein bekanntestes Beispiel seiner Nutzung ist der Apache Webserver. Für manche Projekte relevant ist außerdem die unterschiedliche Handhabung von patentgeschützten Inhalten [6].
MIT Licence
Die MIT Licence ist eine vom Massachusetts Institute of Technology (MIT) stammende freizügige Open-Source-Lizenz, die 1987 veröffentlicht wurde. Die Lizenz unterliegt keinem Copyleft und erlaubt die Wiederverwendung der unter ihr stehenden Open-Source-Software.
General Public Licence
Es gibt verschiedene Versionen der General Public License (GPL-1.0-only, GPL-1.0-or-later, GPL-2.0-only, GPL-2.0-or-later, GPL-3.0-only und GPL-3.0-or-later). Die Lizenz beinhaltet ein strenges Copyleft. Die Lizenz garantiert
das Recht auf freien Bezug der Software, einschließlich Quelltext;
das Recht auf Änderung der Software;
das Recht und die Pflicht, die Original- oder durch Veränderung der Software entstandene modifizierte Software weiterzugeben – aber nur unter derselben Lizenz, also inklusive Quelltext, und als seitens der Beziehenden ebenfalls änderbar.
Die GPL Version 3.0 enthält weitere und konkretisierte Rechte und einen Schutz vor eingrenzenden Einflüssen wie Patentklagen. Dazu gehört der Entzug einiger oder aller Rechte durch den Einbau in Geräte, die unbeschränkte Nutzung der offenen Software behindern.
Berkley Software Distribution Licence
Die BSD Version 1 ist eine freie Softwarelizenz, ursprünglich der Universität Berkeley, und erlaubt das Kopieren, das Weitergeben sowie die Nutzung in kommerziellen Projekten. Es gibt keine Pflicht bei Veränderungen den Quellcode weiterzugeben (also kein Copyleft). Die BSD Version 2 umfasst nur ein Copyright in Quelltext und Dokumentation plus Haftungsausschluss. Die BSD Version 3 umfasst zusätzlich die Pflicht zur Angabe des Copyright-Vermerks auf Werbematerialien.
Referenzen
[1] C. Gerlach, „Praxisprobleme der Open-Source-Lizenzierung“, Computer und Recht, vol. 22, no. 10, S. 573-581, 2006, (2006).
[2] U. Widmer and K. Bähler, „Open-Source-Lizenzen – Wesentliche Punkte für Nutzer, Entwickler und Vertreiber“, in Open Source Jahrbuch, B. Lutterbeck, M. Bärwolff and R. A. Gehring, Eds. Berlin, Deutschland: Lehmanns Media, 2006, S. 165-179.
[3] A. Murray. (2022, Januar 27). Open Source Licenses in 2022: Trends and Predictions. [Online]. Verfügbar: https://www.mend.io/blog/open-source-licenses-trends-and-predictions/. [Abruf Februar 8, 2024].
[4] L. S. Vailshery. (2022, September 28). Most popular open source licenses worldwide in 2021. [Online]. Verfügbar: https://www.statista.com/statistics/1245643/worldwide-leading-open-source-licenses/. [Abruf Februar 8, 2024].
[5] A. Murray. (2023, Juni 27). Top 10 Questions About the Apache License. [Online]. Verfügbar: https://www.mend.io/blog/top-10-apache-license-questions-answered/. [Abruf Februar 8, 2024].
[6] European Comission. (2020, Februar 13). How to APACHE 2.0? [Online]. Verfügbar: https://intellectual-property-helpdesk.ec.europa.eu/news-events/news/how-apache-20-2020-02-13_en. [Abruf Februar 8, 2024].
Weiterführende Links und Literatur
A. Schaaf, Open-Source-Lizenzen: Untersuchung der GPL, LGPL, BSD und Artistic License, Hamburg, Deutschland: Diplomica Verlag, 2013.
GNU Betriebssystem – Free Software Foundation. (2007, Juni 29). General Public License. [Online]. Verfügbar: https://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.html. [Abruf Februar 8, 2024].
E. Di Gianvittorio. (2021, Mai 3). Open-Source-Lizenzen – Grundlagen und Entscheidungshilfen. [Online]. Verfügbar: https://www.bitfactory.io/de/blog/ open-source-lizenzen/. [Abruf Februar 8, 2024].
J. Teklote. (2019, August 28). Open-Source-Lizenzen und was ich damit machen darf. [Online]. Verfügbar: https://web.archive.org/web/20230617222246/https://www.adesso.de/de/news/blog/open-source-lizenzen-und-was-ich-damit-machen-darf.jsp. [Abruf Februar 22, 2024].