Die CE-Kennzeichnung (siehe Bild 1) ist der formale Abschluss des CE-Konformitätsprozesses. In Kombination mit der Konformitätserklärung (Einbauerklärung) zeigt der Hersteller einer Behörde rechtlich und verbindlich an, dass sein Produkt alle einschlägigen EU-Richtlinien erfüllt, die anwendbaren harmonisierten Normen, die der Konstruktion und anschließenden Überprüfung zugrunde gelegt wurden und das Konformitätsbewertungsverfahren (siehe 4. Schritt) beachtet wurde.

Damit bestätigt der Hersteller oder Inverkehrbringer, dass der Serviceroboter in seinen zugesicherten Eigenschaften und bei bestimmungsgemäßer Verwendung allen gesetzlichen Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Auflagen entspricht.
Werden vollständige und/oder unvollständige Maschinen zu einer Gesamtheit von Maschinen zusammengefügt (Anlage), muss das Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich der CE-Kennzeichnung für die gesamte Anlage durchgeführt werden – auch dann, wenn jede einzelne Maschine eine CE-Kennzeichnung erhalten hat.
Regeln zur CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung muss:
auf dem Produkt angebracht sein, bei kleinen Produkten auf der Verpackung oder Dokumentation
gut lesbar und dauerhaft sein
die Proportionen der Kennzeichnung bei einer Verkleinerung oder Vergrößerung beibehalten
eine Mindesthöhe von 5 mm haben (Abweichung bei sehr kleinen Maschinen möglich)
die Kenn-Nummer der benannten Stelle enthalten (Bild 2)
eindeutig sein, d.h. nicht mit anderen nationalen und internationalen Zeichen vermischt werden
MUSS auf Produkten, die von einer EU-Richtlinie mit Kennzeichnungspflicht erfasst sind, angebracht werden (siehe auch den 2. Schritt und Checkliste zur Auswahl der EU-Richtlinien)
darf NICHT auf Produkten, die von keiner EU-Richtlinie oder von einer Richtlinie ohne Kennzeichnungspflicht erfasst sind, angebracht werden.
Als Verstoß gegen die Rechtsvorschriften gilt, wenn die CE-Kennzeichnung
fehlt
falsch oder irrtümlich angebracht wurde
verwechselt werden kann.
Bei einem Verstoß kann die Marktüberwachung eine Nachbesserung fordern, das in Verkehr bringen einschränken oder sogar einen Produktrückruf anordnen. Bei besonders sicherheitsrelevanten Produkten, wie z.B. Produkte aus Anhang IV oder V der Maschinenrichtlinie muss unter Umständen eine notifizierte (benannte) Stelle einbezogen werden. In diesen Fällen muss die CE-Kennzeichnung mit der Nummer der notifizierten Stelle (siehe Bild 2) ergänzt werden.

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Bild 2: Beispiel der CE-Kennzeichnung [2] mit benannter Stelle TÜV SÜD
CE-Kennzeichnung und andere bekannte Prüfzeichen
Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller „nur“ die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen. Sind für den Hersteller und den Marktzugang strengere und zusätzliche Kriterien wie Ergonomie, Umweltschutz, Gebrauchstauglichkeit, Daten- und KI- Sicherheit wichtig, bieten Prüfzeichen unabhängiger akkreditierter Prüfinstitute einen entsprechenden Mehrwert. Damit bestätigt ein Hersteller für sein Produkt die Einhaltung zusätzlicher, über gesetzliche Richtlinien hinausgehende Kriterien und kann sich dadurch auch im Wettbewerb absetzen.
Referenzen
[1] H005 (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:CE_with_grid.svg), „CE with grid“, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons: https://commons.wikimedia.org/wiki/Template:PD-ineligible
[2] MatthiasDD (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Conformit%C3%A9_Europ%C3%A9enne_(logo).svg?uselang=de), „Conformité Européenne (logo)“, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons: https://commons.wikimedia.org/wiki/Template:PD-text