Für den Begriff „Konformitätsbewertungsverfahren” gibt es keine offizielle Definition, er lässt sich aber als Vorgehensweise eines Herstellers/Unternehmens verstehen, um für ein Produkt in der Entwurfs- und Produktionsphase die Konformität mit den geltenden Rechtsvorschriften sicherzustellen.
In den Richtlinien sind für deren Anwendungsbereich (Produkte) entsprechend ihrer Wichtigkeit für den Markt, der Risiken und Gefährdungen, die von ihnen ausgehen, unterschiedliche „Konformitätsbewertungsmodule“ definiert, welche die Art und den Umfang des einzelnen Konformitätsbewertungsverfahrens beschreiben. Die Tabellen 1 und 2 liefern eine Übersicht über die Module der Richtlinie zur CE-Kennzeichnung.
Die CE-Richtlinien legt auch fest, ob für bestimmte Produkte oder Produktgruppen eine „Benannte Stelle“ verpflichtend in das Verfahren zur CE-Kennzeichnung eingebunden werden muss. Daher ist es wichtig, rechtzeitig die Notwendigkeit der Mitwirkung einer benannten Stelle festzustellen und zu berücksichtigen, da sich dadurch ein erhöhter Prüf- und Dokumentationsaufwand ergeben kann.


Hinweis: Für die Mehrheit der Roboter kann das Modul A der internen Fertigungskontrolle angewendet werden. Mobile Roboter die KI für Sicherheitsfunktionen verwenden, gelten gem. der neuen Maschinenverordnung als „Hochrisikoprodukt“. Für diese muss das Modul B oder H verwendet werden.